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Zeitungsgruppe Westfälischer Anzeiger
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Ratgeber

Checklisten und Formulare

Notfall „Sterbefall“ – Was sofort zu tun ist

  • Den Arzt benachrichtigen, dass der Angehörige verstorben ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung, den so genannten Totenschein, aus. Im Krankenhaus oder Heim wird dazu von der Leitung des Hauses bzw. der Station ein Arzt beauftragt.
  • Benachrichtigung enger Verwandter, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Nachforschungen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Willen hinsichtlich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat.

Was bis zur Bestattung zu tun ist

  • Suche nach einer Grabstätte
  • Ein Bestattungsinstitut beauftragen. In Absprache mit dem Bestatter sind folgende Vorgänge zu erledigen:
    • Anzeige und Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.
    • Festlegung der Bestattungsart
    • Festlegung des Termins für die Trauerfeier und Bestattung in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde.
  • Abmeldung bei der Krankenkasse: Auch wichtig wegen der eventuellen Weiterversicherung von Familienangehörigen im Rahmen der Familienhilfe.
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung.
  • Beantragung einer Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle.
  • Meldung des Sterbefalls beim Arbeitgeber.

Was nach der Bestattung zu tun ist

  • Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten
  • Abmeldung bei Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt, Versorgungsamt
  • Falls Betriebsrenten gezahlt werden: Abmeldung beim ehemaligen Arbeitgeber
  • Kündigung von laufenden Zahlungen wie Miete, Einzugsermächtigungen, Daueraufträgen, Bankkonten, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Telefon, Mobiltelefon, Internet, Versicherungen, Zeitschriften sowie Vereins- und sonstigen Mitgliedsbeiträgen
  • Antrag auf Rentenfortzahlung beim Rententräger stellen (dafür wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt)
  • Handschriftliches oder nicht amtliches Testament, sofern vorhanden, nach Auffinden an das Nachlassgericht übergeben, dann eine ausreichende Anzahl von Erbscheinen beantragen
  • Räumung der Wohnung
  • Abmeldung Kfz – Abmeldung der Kfz-Steuer beim Finanzamt
  • Benachrichtigung von Geschäftspartnern
  • Meldung beim Finanzamt und Erstellung einer Steuererklärung
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen

Was nach einiger Zeit zu tun ist

  • Grabpflege: Natürlich pflegen viele Angehörige die Grabstätte selber. Wer das aber nicht übernehmen kann und will, kann einen Gärtner mit einer Dauergrabpflege beauftragen. Die Kosten richten sich nach der Art des Grabes, der gewünschten Bepflanzung und der Dauer.
  • Grabeinfassung und Grabstein: Bei Erdbestattungen werden in der Regel Grabeinfassungen und Grabsteine am Grab angebracht. Ein Steinmetz informiert darüber, welche Setzzeit nach der Bestattung sinnvoll ist.

Bestattungsliturgie katholische Kirche:

Die Gestaltung der Begräbnisfeier hängt davon ab, wo der Leichnam aufgebahrt werden kann. Dies ist nur noch in seltenen Fällen in der Kirche. Auf jeden Fall gehören zur Begräbnisfeier der Eröffnungsritus, der Wortgottesdienst und der Beisetzungsritus. Den Höhepunkt bildet die Eucharistiefeier, oftmals Requiem oder Seelenamt genannt, die aber nicht unmittelbar mit der Begräbnisfeier verbunden sein muss.
Im Folgenden wird die Begräbnisfeier in ihrer häufigsten Form wiedergegeben.

  • Eröffnung: Wenn die Gemeinde versammelt ist, kann man mit Gesang oder Musik beginnen. Der Priester begrüßt die Versammelten. Danach wird gesungen oder gesprochen. Der Zelebrant beschließt die Eröffnung mit einem Gebet, dem Kyrierufe vorausgehen können.
  • Wortgottesdienst: Wenn unmittelbar vor oder nach dem Begräbnis die Eucharistie gefeiert wird, bleibt der Wortgottesdienst in gewohnter Weise damit verbunden. Sonst wird er für gewöhnlich in der Friedhofskapelle oder auch am Grab gehalten. Nach der Schriftlesung und der Predigt folgt ein „Stilles Gedenken“, das mit einem Gesang abgeschlossen wird. Der Wortgottesdienst schließt mit einem Gebet ab.
  • Beisetzung: Der Priester leitet die Beisetzung mit einem Gebet oder einem persönlichen Wort ein. Zum Einsenken des Sarges oder der Urne wird ein Schriftwort gesungen oder gesprochen. Anschließend sprengt der Priester Weihwasser auf den Sarg, beräuchert den Sarg und wirft Erde auf den Sarg. Schließlich steckt der Priester das Kreuz in die Erde oder macht ein Kreuzzeichen über das Grab. Es folgt ein Gesang.
  • Abschließendes Gebet: Zum Schluss wird für Verstorbene und Lebende gebetet. Dann folgt das Vaterunser und ein abschließendes Gebet des Zelebranten. Wo es üblich ist, wird ein Mariengebet oder Marienlied angefügt.

Bestattungsliturgie evangelische Kirche:

Bei einem Gottesdienst mit Bestattung ist der Verstorbene nach Möglichkeit am Ort der Trauerfeier aufgebahrt.

In der Kirche/Friedhofshalle

  • Glockengeläut: Die Gemeinde versammelt sich in der Kirche/Friedhofshalle.
  • Musik zum Eingang: Je nach örtlichen Möglichkeiten gestalten Organist, Chor, Bläsergruppe, Band oder andere ein Musikstück zum Eingang.
  • Votum: Das Votum sagt an, dass die Bestattung – wie jeder christliche Gottesdienst – mit Berufung und im Vertrauen auf den Dreieinigen Gott gefeiert wird.
  • Einleitende Worte:  Mit „abholenden“ Worten wird auf den besonderen Anlass des Gottesdienstes Bezug genommen. Der Name der oder des Verstorbenen wird genannt.
  • Lied der Gemeinde
  • Psalm- oder Eingangsgebet: Je nach Situation wird ein Klagepsalm, ein Vertrauenspsalm, ein Klagegebet oder ein Vertrauensgebet gebetet.
  • Stilles Gebet
  • Schriftlesung: Sie kann (…) von einem Gemeindeglied übernommen werden.
  • Lied der Gemeinde oder Instrumental-/Chormusik
  • Schriftwort und Predigt
  • Lied der Gemeinde oder Instrumental-/Chormusik
  • Glaubensbekenntnis: Es kann in der Kirche/Friedhofshalle oder am Grab nach dem Bestattungs- und Auferstehungswort seinen Ort in der Liturgie haben.
  • Dank und Fürbitten: Das Gebet kann (…) von Gemeindegliedern gesprochen werden. Nachrufe können in Ausnahmefällen vor dem Geleitwort eingefügt werden.
  • Geleitwort: Der Pfarrer tritt zum Sarg und spricht das Geleitwort.
  • Gang zum Grab: Pfarrer, Angehörige und Gemeinde folgen dem Sarg auf dem Weg zum Grab.

Am Grab

  • Chor- oder Instrumentalmusik: Während der Musik wird der Sarg oder die Urne versenkt.
  • Bestattungswort: Der Pfarrer steht am Grab und spricht zur Gemeinde gewendet das Bestattungswort. Es kann mit dreimaligem Erdwurf in das offene Grab verbunden werden („Erde zur Erde ...“).
  • Auferstehungswort
  • Lied der Gemeinde oder des Chores
  • Vaterunser
  • Segen
  • Instrumental- oder Chormusik: Danach können Bekanntgaben und Nachrufe stattfinden. Je nach örtlicher Tradition gehen die Angehörigen und die Gemeinde zum Grab. Der Pfarrer bleibt bei den Angehörigen, bis sie am Grab Abschied genommen haben.

Thomas Multhaup